Textile Carports – Leichte Architektur mit Mehrwert
Textile Carports – Technische Aspekte und planerische Vorteile
Membrantragwerke als effiziente Überdachungssysteme, optional mit Photovoltaik
Textile Carports auf Basis vorgespannter Membrantragwerke stellen eine technisch ausgereifte und wirtschaftliche Lösung für die Überdachung von Stellplätzen dar. Sie kombinieren geringes Eigengewicht, hohe Tragfähigkeit und flexible Geometrien mit aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
1. Tragwerkskonzept und Statik
Textile Carports werden in der Regel als zugbeanspruchte Flächentragwerke ausgeführt. Die Lastabtragung erfolgt primär über:
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vorgespannte Membranen (Doppeltkrümmung zur Stabilisierung)
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Randseile, Grate und Kehlen
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Punkt- oder Linienauflager (Stahl- oder Stahlbetonstützen)
Technische Vorteile:
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sehr geringes Eigengewicht im Vergleich zu Massiv- oder Stahlkonstruktionen
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effiziente Lastverteilung bei Schnee- und Windlasten
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reduzierte Fundamentdimensionen
Die statische Auslegung erfolgt gemäß Eurocodes (insb. EN 1991 / EN 1993) unter Berücksichtigung von Wind-, Schnee-, Vorspann- und Gebrauchslasten.
2. Membranmaterialien
Zum Einsatz kommen bewährte, langlebige technische Textilien, z. B.:
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PVC-beschichtetes Polyestergewebe
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PTFE-beschichtetes Glasfasergewebe
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optional ETFE-Folien für Sonderlösungen
Materialkennwerte:
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hohe Zugfestigkeit und Weiterreißfestigkeit
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UV- und witterungsbeständig
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definierte Lichttransmission und Reflexionsgrade
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Brandschutzklassifizierung nach EN 13501
Die Auswahl des Membranmaterials erfolgt projektspezifisch in Abhängigkeit von Spannweite, Nutzungsdauer, architektonischem Anspruch und klimatischen Randbedingungen.
3. Bauphysikalische Eigenschaften
Textile Carports bieten trotz ihrer Leichtigkeit funktionale bauphysikalische Vorteile:
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effektiver Sonnenschutz mit hoher Reflexion
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Reduktion der Oberflächentemperaturen unter der Überdachung
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kontrollierter Regenwasserabfluss über integrierte Tiefpunkte
Je nach Membrantyp sind transluzente oder opake Lösungen realisierbar.
4. Integration von Photovoltaik-Systemen
Die Kombination von textilen Carports mit PV-Anlagen erfordert eine klare funktionale Trennung zwischen Membrantragwerk und PV-Tragstruktur.
Gängige technische Konzepte:
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PV-Module auf sekundärer Stahlunterkonstruktion oberhalb der Membran
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PV als Verschattungselemente mit definierten Abständen zur Membran
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Hybridlösungen (Textil + PV-Felder) für optimierte Flächennutzung
Planerische Vorteile:
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keine zusätzliche Bodenversiegelung
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Nutzung vorhandener Stellplatzflächen zur Energieerzeugung
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statisch effiziente Kombination durch geringes Zusatzgewicht
Die elektrische und thermische Entkopplung von Membran und PV ist dabei zwingend zu berücksichtigen.
5. Montage, Wartung und Lebensdauer
Textile Carports zeichnen sich durch kurze Montagezeiten und einen hohen Vorfertigungsgrad aus.
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konfektionierte Membranen
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trockene Montage ohne schwere Geräte
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einfache Zugänglichkeit für Wartung und Austausch
Je nach Materialwahl liegen die Lebensdauern der Membranen typischerweise zwischen 20 und 35 Jahren, die der Tragkonstruktionen deutlich darüber.
6. Anwendungsbereiche
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Wohnanlagen und Quartiersgaragen
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Büro- und Gewerbestandorte
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öffentliche Parkplätze und Mobilitätshubs
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temporäre oder erweiterbare Parklösungen
Technische Daten
Material:
Gewebe: PVC Gewebe Type II mit 900g/m² oder Type III mit 1200g/m² Produktion EU- Sattler Österreich, Mehler Deutschland, Ferrari France
Hochfestpolyesterfaser in Spezialgewebekonstruktion, beidseitig PVC-beschichtet, schwer brennbar, fungizid ausgerüstet und mit 2-Schicht TFL-Lacksystem versiegelt
Höchstzugkraft: 5000-6000N/5cm
Lichtechtheit: >7
Patterning und Zuschnittberechnung: spezielle Software
Schweiß Technik: Hochfrequenz
Stahlkonstruktion: Stahlprofile feuerverzinkt (Pulverbeschichtet auf Anfrage)
Randseile, Eckplatten und Spannelementen feuerverzinkt
Baubewilligung in Österreich
Errichtung von Carport & Garage in den österreichischen Bundesländern
Österreichischen Rechtslage (allgemein, da jedes Bundesland eigene Bauordnungen hat):
1. Begriff „Carport“ in Österreich
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Carport = Abstellplatz für PKW mit Dach, meist ohne vollständig geschlossene Seitenwände.
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Entscheidend: Es gilt rechtlich als Bauwerk, auch wenn die Konstruktion aus Holz, Stahl oder Membran (Textil) besteht.
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Ob Stahl, Holz oder Membran → die Bauordnung unterscheidet nicht nach Material, sondern nach Funktion: Überdachung eines Stellplatzes.
2. Genehmigungspflicht
In Österreich gilt:
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Baurecht = Landesrecht → jedes Bundesland (z. B. Wien, Niederösterreich, Steiermark …) hat eigene Bauordnung.
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Fast überall ist ein Carport bewilligungspflichtig oder zumindest anzeigepflichtig.
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Größe, Höhe und Standort sind entscheidend:
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Kleinere Nebengebäude/Überdachungen (z. B. bis 10–15 m²) können in manchen Bundesländern anzeigepflichtig statt bewilligungspflichtig sein.
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Größere Carports (ab ca. 15–20 m²) benötigen Baugenehmigung durch die Gemeinde.
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Auch wenn keine massive Stahl- oder Holzkonstruktion verwendet wird: eine textile Membran zählt als Dachkonstruktion → also Carport.
3. Weitere Faktoren
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Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken beachten (meist 3 m oder mehr).
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Brandschutz & Statik: Die Gemeinde prüft die Sicherheit (Standsicherheit, Schneelast, Windlast).
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Auch bei Membranen muss eine statische Berechnung nachgewiesen werden.
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In Schutzzonen oder bei besonderen Bebauungsplänen gelten strengere Regeln.
4. Empfehlung für Ihr Projekt
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Bei der zuständigen Gemeinde / Bauamt anfragen, ob Anzeige oder Bewilligung erforderlich ist.
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Pläne + statische Nachweise (auch für Membrankonstruktionen) vorbereiten.
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In vielen Gemeinden ist eine einfache Bauanzeige ausreichend, wenn es sich um eine kleine, leichte Überdachung handelt.
✅ Kurzantwort:
Ja – auch ein mit einer Membran überdachtes privates Parkplatzdach gilt in Österreich als Carport.
In fast allen Bundesländern ist dafür mindestens eine Bauanzeige, meist aber eine Baugenehmigung bei der Gemeinde erforderlich, unabhängig vom Material.
Niederösterreich
In Niederösterreich ist für die Errichtung eines Carports immer eine Baugenehmigung nötig: Unterstellmöglichkeiten für Autos gelten in Niederösterreich immer als genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Damit gilt natürlich auch beim Bau einer Garage die Genehmigungspflicht.
Burgenland
Im Burgenland fallen frei stehende Nebengebäude bis zu einer Größe von 20 Quadratmeter wie Pool- oder Gartenhäuser, aber eben auch Carports in die Kategorie der geringfügigen Bauvorhaben. Eine geringfügige Bauanzeige ist jedoch nötig.
Wien
Auch in Wien ist die Errichtung eines Carport unter bestimmten Bedingungen ohne Baugenehmigung möglich. Der Carport muss jedoch als bauliche Anlage und nicht als eigenständiges Gebäude geplant werden. Eine Bauanzeige ist auch hier jedenfalls nötig. Der Bau einer Garage dagegen gilt in Wien als „raumbildend“ und ist daher immer genehmigungspflichtig.
Oberösterreich
Bei einer Grundfläche bis zu 35m² kann in Oberösterreich ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden. Eine Bauanzeige ist trotzdem nötig. Für die Errichtung einer Garage ist dagegen in der Regel eine Baugenehmigung notwendig.
Steiermark
Die Regelungen für die Errichtung eines Carports in der Steiermark sind vergleichsweise locker. Pro Baugrundstück sind bis zwei Pkw-Abstellplätze mit einer Grundfläche bis zu 40m² auch ohne Genehmigung möglich. Doch auch in der Steiermark ist eine Bauanzeige beim Bauamt der zuständigen Gemeinde nötig.
Sobald eine Stellplatzüberdachung mehr als 4 geschlossene Seiten aufweist (also 4 Seiten + Dach bei einer Garage) gilt der Bau als Gebäude. Auch diese sind in der Steiermark nicht unbedingt genehmigungspflichtig, es gelten aber deutlich strengere Abstandsregelungen als bei Schutz- und Flugdächern.
Kärnten
In Kärnten sind Carports und andere Stellplatzüberdachungen lediglich anzeigepflichtig, solange sie 25 m² Grundfläche pro Wohngebäude und 3,5 Meter Höhe nicht überschreiten.
Auch für Garagen mit bis zu 16 m² Grundfläche bei einer maximalen Höhe von 3,5 Metern ist normalerweise keine Baubewilligung nötig. Jedoch muss die Errichtung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Salzburg
In Salzburg muss für die Errichtung eines Carports jedenfalls eine Baugenehmigung eingeholt werden. Eine einfache Bauanzeige reicht hier nicht aus. Dementsprechend ist auch für eine Garage immer eine Baugenehmigung notwendig.
Tirol
Auch in Tirol muss vor der Errichtung eines Carports stets eine Baugenehmigung von der Gemeinde eingeholt werden. Das gilt ebenfalls für die Errichtung einer Garage.
Vorarlberg
Nebengebäude mit einer Grundfläche von höchstens 25 m² und eine Höhe von höchstens 3,5 m sind in Vorarlberg in der Regel anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Jedoch kommt in Vorarlberg den örtlichen Bestimmungen wohl mehr Gewicht zu, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Ob eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Garage nötig ist, sollte daher jedenfalls bei der zuständigen lokalen Behörde erfragt werden.
Textile PV-Carports – eine neue Carport-Generation für Österreich
In Österreich ist der Carport traditionell stark mit Holz verbunden. Dieses Bild ist verständlich – Holz wirkt vertraut, regional und „klassisch“.
Doch moderne Architektur und neue Anforderungen verlangen heute mehr: Formfreiheit, Schneesicherheit, Dauerhaftigkeit, Design und Energiegewinnung.
Mit einem schneefesten textilen Carport auf einer stabilen Stahlstruktur entsteht eine Lösung, die neue Wege eröffnet:
leicht in der Optik, stark in der Konstruktion – und flexibel in der Gestaltung.
Unsere Carports verbinden Membranarchitektur mit Photovoltaik und schaffen dadurch ein System, das sowohl im städtischen Umfeld als auch am Land perfekt funktioniert.
Die textile Dachform ermöglicht elegante, moderne Linien und lässt sich harmonisch in unterschiedlichste Baukulturen integrieren – von minimalistisch bis traditionell.
Das Ergebnis:
Ein Carport, der nicht nur schützt, sondern auch ein architektonisches Statement setzt – und gleichzeitig Strom produziert.
Vorteile auf einen Blick
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Schneefeste Ausführung für österreichische Bedingungen
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Textil + PV in einem klaren System
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stabile, langlebige Stahlkonstruktion
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moderne Formen, hohe Spannweiten, leichte Optik
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passend für Stadt, Land, Privat und Gewerbe














