Architens bietet maßgeschneiderte Textilmembranen und permanente Sonnensegel an, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. Unsere Lösungen kombinieren innovative Materialtechnologie mit individuellem Design, um Schatten- und Wetterschutzlösungen zu schaffen, die perfekt an die spezifischen Anforderungen jedes Projekts angepasst sind. Ob für öffentliche Plätze, gewerbliche Anwendungen oder private Bereiche – unsere Textilmembranen und Sonnensegel bieten langlebigen Schutz und tragen zur Verschönerung der Umgebung bei. Lassen Sie sich von unserer Expertise inspirieren und gestalten Sie mit uns Ihre einzigartigen Outdoor-Räume!

Textilmembrane als Carport

Moderne Strukturen für eine totale Protektion von ihren Parkplatz
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Technische Daten

Material:
Gewebe: PVC Gewebe  Type II mit 900g/m² oder Type III mit 1200g/m² Produktion EU- Sattler Österreich, Mehler Deutschland, Ferrari France
Hochfestpolyesterfaser in Spezialgewebekonstruktion, beidseitig PVC-beschichtet, schwer brennbar, fungizid ausgerüstet und mit 2-Schicht TFL-Lacksystem versiegelt
Höchstzugkraft: 5000-6000N/5cm
Lichtechtheit: >7
Patterning und Zuschnittberechnung: spezielle Software
Schweiß Technik: Hochfrequenz
Stahlkonstruktion: Stahlprofile feuerverzinkt (Pulverbeschichtet auf Anfrage)
Randseile, Eckplatten und Spannelementen feuerverzinkt

Projektplanung

  • Beratung auf Basis von Kundenfotos, Pläne, Google Images
  • Vorentwurf, Konzeption 3D
  • Beratung vor Ort, Kosten Vorstellung, verbindliches Angebot
  • Nach Auftragserteilung-  Planung Membrane, Statische Analyse, Detailplanung Stahlkonstruktion,
  • Vorbereitung für Statiker – Fundament – und Stahlplanung

Baubewilligung in Österreich

Errichtung von Carport & Garage in den österreichischen Bundesländern

Niederösterreich
In Niederösterreich ist für die Errichtung eines Carports immer eine Baugenehmigung nötig: Unterstellmöglichkeiten für Autos gelten in Niederösterreich immer als genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Damit gilt natürlich auch beim Bau einer Garage die Genehmigungspflicht.

Burgenland
Im Burgenland fallen frei stehende Nebengebäude bis zu einer Größe von 20 Quadratmeter wie Pool- oder Gartenhäuser, aber eben auch Carports in die Kategorie der geringfügigen Bauvorhaben. Eine geringfügige Bauanzeige ist jedoch nötig.

Wien
Auch in Wien ist die Errichtung eines Carport unter bestimmten Bedingungen ohne Baugenehmigung möglich. Der Carport muss jedoch als bauliche Anlage und nicht als eigenständiges Gebäude geplant werden. Eine Bauanzeige ist auch hier jedenfalls nötig. Der Bau einer Garage dagegen gilt in Wien als „raumbildend“ und ist daher immer genehmigungspflichtig.

Oberösterreich
Bei einer Grundfläche bis zu 35m² kann in Oberösterreich ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden. Eine Bauanzeige ist trotzdem nötig. Für die Errichtung einer Garage ist dagegen in der Regel eine Baugenehmigung notwendig.

Steiermark
Die Regelungen für die Errichtung eines Carports in der Steiermark sind vergleichsweise locker. Pro Baugrundstück sind bis zwei Pkw-Abstellplätze mit einer Grundfläche bis zu 40m² auch ohne Genehmigung möglich. Doch auch in der Steiermark ist eine Bauanzeige beim Bauamt der zuständigen Gemeinde nötig.

Sobald eine Stellplatzüberdachung mehr als 4 geschlossene Seiten aufweist (also 4 Seiten + Dach bei einer Garage) gilt der Bau als Gebäude. Auch diese sind in der Steiermark nicht unbedingt genehmigungspflichtig, es gelten aber deutlich strengere Abstandsregelungen als bei Schutz- und Flugdächern.

Kärnten
In Kärnten sind Carports und andere Stellplatzüberdachungen lediglich anzeigepflichtig, solange sie 25 m² Grundfläche pro Wohngebäude und 3,5 Meter Höhe nicht überschreiten.

Auch für Garagen mit bis zu 16 m² Grundfläche bei einer maximalen Höhe von 3,5 Metern ist normalerweise keine Baubewilligung nötig. Jedoch muss die Errichtung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Salzburg
In Salzburg muss für die Errichtung eines Carports jedenfalls eine Baugenehmigung eingeholt werden. Eine einfache Bauanzeige reicht hier nicht aus. Dementsprechend ist auch für eine Garage immer eine Baugenehmigung notwendig.

Tirol
Auch in Tirol muss vor der Errichtung eines Carports stets eine Baugenehmigung von der Gemeinde eingeholt werden. Das gilt ebenfalls für die Errichtung einer Garage.

Vorarlberg
Nebengebäude mit einer Grundfläche von höchstens 25 m² und eine Höhe von höchstens 3,5 m sind in Vorarlberg in der Regel anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Jedoch kommt in Vorarlberg den örtlichen Bestimmungen wohl mehr Gewicht zu, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Ob eine Baugenehmigung für einen Carport oder eine Garage nötig ist, sollte daher jedenfalls bei der zuständigen lokalen Behörde erfragt werden.